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Antrag: Sicherung kommunaler Entscheidungshoheit und Prioritätensetzung im Investitionshaushalt

Mit dem jüngsten Haushaltsgenehmigungsbescheid der Landesdirektion und den daraus folgenden Auflagen steht die Stadt Leipzig vor erheblichen Herausforderungen. Der Oberbürgermeister und insbesondere der Kämmerer nutzen derzeit das Mittel einer pauschalen und fachlich weitgehend undifferenzierten Sperre der Investitionshaushaltsmittel. Dies führt faktisch zu einem Stillstand nahezu sämtlicher Investitionsvorhaben, unabhängig von deren Priorität oder Fördermittelbindung, und entzieht dem Stadtrat seine zentrale Steuerungsfunktion.

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Gemeinsamer Änderungsantrag zum Antrag " Neue Kraft für eine starke Leipziger Wirtschaft – Nachhaltigkeit als Wirtschaftstreiber"

Der Oberbürgermeister erarbeitet zusammen mit dem Stadtrat (Ausschussvorsitzende FA Finanzen; FA Jugend, Schule, Demokratie; FA Kultur, FA Sport, FA Stadtentwicklung/Bau, FA Soziales, Gesundheit und Vielfalt; FA Umwelt, Klima, Ordnung; FA Wirtschaft, Arbeit, Digitales; zbA Verkehr und Mobilität; zbA Wohnen; Grundstücksverkehrsausschuss) bis zum Ende des 1. Quartals 2024 Handlungsoptionen zur nachhaltigen Stärkung Leipzigs. Diese umfassen dringend notwendige Projekte u.a. in den Bereichen:

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Antrag: Dynamisierung der Zuwendung für Vereine und Verbände

Die Zuwendungen der Ämter für Vereine und Verbände werden für 2015 und 2016 durch Mittelerhöhungen analog zu der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes Sachsen dynamisiert, dass der Gleichheitsgrundsatz eingehalten wird. Der Erhöhung für 2015/16 beträgt analog des durchschnittlichen Gesamtpreisindex 2010-14 1,5%, wenn nicht durch gesonderten Beschluss anderes für bestimmte Bereiche beschlossen wurde.

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Antrag: Zweijährige Förderung von Vereinen und Verbände

Die Vereine und Verbände erhalten bereits in den noch laufenden Förderverfahren für 2015 die Möglichkeit, die Mittel für 2016 zu beantragen, soweit dies gewünscht und noch nicht geschehen ist. Die Mittelzuweisungen an Vereine und Verbände erfolgen demnach in wesentlichen Teilen nach dem Beschluss des Doppelhaushaltes für die Jahre 2015 und 2016.

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