Leipzigs Mobilität der Zukunft!

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Aktuelle Werbekooperation von DHL und dem Gewandhaus – eine zynische Werbebotschaft für Fluglärmbetroffene

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Leipziger Stadtrat kritisiert die aktuelle Werbekampagne von DHL. An dieser Kampagne mit dem Claim „Wir lieben die Kleine Frachtmusik“ ist das Leipziger Gewandhaus auf Grundlage eines Sponsoringvertrags aktiv beteiligt. Durch diese Beteiligung macht sich das Gewandhaus mit der Werbebotschaft gemein, die die vom nächtlichen Fluglärm betroffenen Bürger*innen geradezu provozieren muss.

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Rede von Bert Sander am 31. März 2021 zum Haushaltsantrag "Fluglärm-Messstationen"

Um Missverständnissen von vornherein zu begegnen: Hintergrund für den hier in Rede stehenden Antrag ist nicht, dass wir die Messergebnisse des Flughafens anzweifeln. Wir behaupten nicht, dass die Ergebnisse falsch oder gar manipuliert seien. Wir sagen vielmehr, dass zu wenig gemessen wird.

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Mehrheitsentscheidungen des Stadtrates verpflichten OBM auch beim geplanten Flughafenausbau!

Oberbürgermeister Jung hat sich wiederholt öffentlich für den geplanten massiven Ausbau des Frachtflughafens Leipzig/Halle ausgesprochen.

Hierzu äußert sich Bert Sander, Stadtrat und flughafenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Leipziger Stadtrat:

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Anfrage: "Regionalbeauftragter Flughafen Halle/Leipzig"

Der Flughafen Leipzig/Halle bestellt Herrn Hermann Winkler, ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlaments, ehemaliges Mitglied des Sächsischen Landtags, ehemaliger Staatsminister und Chef der Sächsischen Staatskanzlei, als Regionalbeauftragten. In Herrn Winklers Amtszeit fiel im Übrigen die Entscheidung der DHL gegen Brüssel und für Leipzig/Halle.

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Fluglärm-Messstationen

Der Flughafen Leipzig/Halle betreibt keine Messstationen grade in diesen stark vom Fluglärm betroffenen Ortsteilen. Es ist von Kosten von etwa 20.000 € pro Standort auszugehen (inkl. Planungsmitteln). Eigentlich sollte der Verursacher der jeweiligen Umweltbelastungen für anfallende Kosten aufkommen, da aber die Bemühungen der Stadt Leipzig bezüglich Lärmschutz weder Unterstützung in der Fluglärmkommission des Flughafens Leipzig/Halle noch durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erfahren, muss die Stadt, und zwar zum Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger (Fürsorgepflicht), die Initiative ergreifen, um die tatsächliche Belastung für die Bürgerschaft zu erfassen bzw. an die entsprechenden Prüfverfahren weiterzuleiten.

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Anfrage: Bürgerbeteiligung zum Flughafenausbau auch unter Pandemiebedingungen sichern!

Am Flughafen Leipzig/Halle ist im Bereich Frachtflugverkehr ein Ausbau vorgesehen. Die Anzahl der Starts und Landungen würde um über 50 Prozent ansteigen, der größte Teil davon in der Nachtzeit. Die Unterlagen zur geplanten Erweiterung werden voraussichtlich ab 16.11.2020 unter anderem in Leipzig öffentlich ausgelegt.

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Antrag: Auslegung des Planfeststellungsverfahrens aussetzen

Die zwingend erforderliche Bürgerbeteiligung zum Planfeststellungsverfahrens Flughafenausbau Leipzig/Halle ist aufgrund der allgemeinen Kontaktbeschränkungen, die am 28.10. von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie verfügt wurden, nicht verantwortungsvoll abzusichern. Die Corona-Pandemie schränkt aktuell alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ein.

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Rede von Bert Sander in der Ratsversammlung am 16. September 2020zur Drucksache ' Organisation und Moderation der Sitzungen des Dialogforums Flughafen Leipzig/Halle - Zustimmung zum Vergabevorschlag'

Das Forum empfiehlt der Fluglärmkommission, die Fluglärmkommission empfiehlt dem Flughafen – und der Flughafen …? Er macht, was das Wirtschaftsministerium sagt und/oder etwa DHL erwartet. Kurz, verbindliche Beschlüsse sind im Forum nicht zu erringen, allenfalls politische Willensbekundungen.

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Änderungsantrag zur Stellungnahme der Stadt Leipzig zu geänderten Teilen des Regionalplanentwurfs Leipzig-Westsachsen

Auch wenn sich aktuell "der Planungsverband offen dafür [zeigt], die Forderungen der Stadt Leipzig zum Fluglärmschutz stärker als bisher in der Begründung zum Grundsatz G 2.2.1.13 zu berücksichtigen" und dazu "im Laufe der nächsten Monate einen Textentwurf" zu erarbeiten, sollte die Stellungnahme zu besagtem Grundsatz G 2.2.1.13 aus der Stellungnahme der Stadt vom 31.05.2018 in die nunmehr vorliegende "Stellungnahme der Stadt Leipzig zu geänderten Teilen des Regionalplanentwurfs Leipzig-Westsachsen 2020" einfließen.

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