Leipzigs Mobilität der Zukunft!
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Haushaltsantrag 25/26: Stärkung der Abteilung Planung und Laufendhaltung Lichtsignalanlagen im Mobilitäts- und Tiefbauamt
Im Mobilitäts- und Tiefbauamt werden ab dem Haushaltsjahr 2025 zusätzlich 2 VZÄ in der Abteilung Planung und Laufendhaltung Lichtsignalanlagen eingerichtet.
Haushaltsantrag 25/26: Parking Day ermöglichen
Am Parking Day wird die Teilnahme analog dem Autofreien Innenstadtring am Autofreien Tag mittels gebührenfreier Sondernutzung ermöglicht. Für entgangene Einnahmen und Maßnahmen zur verkehrlichen Sicherung werden pro Haushaltsjahr 10.000 EUR eingestellt.
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Haushaltsantrag 25/26: Ausweisung neuer Bewohnerparkzonen
Mit der Ausweisung von Bewohnerparkzonen wird dem starken Parkdruck in den Quartieren wirksam begegnet und insbesondere Anwohner*innen sowie der Wirtschaftsverkehr unterstützt.
Der Ansatz für Entgelte/Einnahmen für Bewohnerparken wird im Haushaltsjahr 2025 um 200.000 EUR und im Haushaltsjahr 2026 um 1.000.000 EUR erhöht.
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Direktverbindung zwischen Südvorstadt und Leutzsch stärkt den Westen der Stadt
Ab heute verlängert sich die bereits etablierte Buslinie 74 vom Lindenauer Markt bis zum Straßenbahnhof Leutzsch. Wir Bündnisgrüne der kommunalen Ebene und aus dem Land begrüßen diese Verbesserung des Nahverkehrs im Leipziger Westen sehr. Mit der Linienverlängerung bekommt das nördliche Altlindenau und Leutzsch eine umstiegsfreie Verbindung quer durch die Stadt nach Holzhausen und bietet LVB-Kund*innen eine komfortable Direktlinie in die Südvorstadt an.
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Rede von Kristina Weyh am 21. Noveber 2025 zur Vorlage "Bau- und Finanzierungsbeschluss Prager Straße von An der Tabaksmühle bis Friedhofsgärtnerei"
Mit dem Umbau der Prager Straße legen wir uns für die kommenden Jahrzehnte fest. Bauen wir nach dem Vorschlag der Verwaltung, dann gestalten wir die Verkehrswende in Leipzig weiter. Wir brauchen dringend weniger KFZ-Verkehr und müssen deshalb Angebote schaffen.
Rede von Sylvia Herbst-Weckel am 21. November 2024 zum Antrag "Die Stadt Leipzig erhebt Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion zum Ausbau des Flughafen Leipzig/Halle"
stellen Sie sich vor, Sie sitzen an einem lauen Sommerabend in Ihrem Garten, genießen die Ruhe und plötzlich donnert alle paar Minuten ein Flugzeug über Ihr Haus. Für viele Leipziger ist dies keine Vorstellung, sondern bittere Realität. Der geplante Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle droht, diese Situation noch zu verschärfen.
Antrag: Klage gegen den Änderungsplanfeststellungsbeschluss „Ausbau des Verkehrsflughafen Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“, 15. Planänderung
Die einreichenden Fraktionen sehen allein in der genutzten Datengrundlage gravierende Mängel des Verfahrens mit erheblichen Auswirkungen auf die Stadt Leipzig. Denn weder die Fluglärmprognose des Münchener Büros Obermayer noch die landeseigenen Lärmkartierungen und Betroffenheitsanalysen sind stimmig.
Kein Fahrschein - Eine Strafsache?
Amtsblattbeitrag vom 16. November 2024
In Deutschland ist das Fahren ohne Ticket im öffentlichen Nahverkehr eine Straftat, die jährlich tausende Menschen ins Gefängnis bringt. Viele von ihnen können sich schlichtweg kein Ticket leisten. Die Folgen sind verheerend.
Anfrage: Bewohnerparkgebühr unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte
Am 28. Februar 2024 beschloss die Ratsversammlung, die Anpassung der Bewohnerparkgebühren zurückzustellen und den Oberbürgermeister zu beauftragen, für die Zulässigkeit von ermäßigten Bewohnerparkgebühren nach sozialen Gesichtspunkten bei der Bundesregierung zu werben. Die Verwaltung hat, basierend auf dem Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie, eine Vorlage zur Anpassung der Bewohnerparkgebühren vorbereitet.
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Antrag: Verzicht auf Strafantrag durch die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) bei sogenannter „Erschleichung von Beförderungsleistungen“
Der Oberbürgermeister beauftragt die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) per Gesellschafterweisung:
Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) verzichten bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne Fahrschein auf die Stellung eines Strafantrages oder einer Strafanzeige nach §265a StGB. Die Regelung zum erhöhten Beförderungsentgelt beim Fahren ohne gültigen Fahrschein bleibt hiervon unberührt.