Leipzigs Mobilität der Zukunft!
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Rede von Kristina Weyh am 15. Januar 2025 zur Vorlage "Bebauungsplan Nr. 475 „Schulcampus Jahrtausendfeld“; Stadtbezirk: Alt-West, Ortsteil: Lindenau; Aufstellungsbeschluss"
Heute gehen wir den nächsten Schritt und schreiben die städtebaulich relevanten Ergebnisse des Dialogverfahrens in einem Bebauungsplan fest. Dies ist der geordnete Weg, den wir als Bündnisgrüne Ratsfraktion immer gehen wollten und der das hohe Engagement der am Dialogverfahren Jahrtausendfeld Beteiligten würdigt.
Rede von Dr. Tobias Peter am 18. Dezember zur Vorlage "Parkhaus in Holzbauweise Leipziger Westen"
In der Tat gibt es im Bereich Gewerbe durchaus noch Luft nach oben beim Thema Holzbau. Das hier vorliegende Projekt ist allerdings vollkommen ungeeignet. Denn ein unnötiges Gebäude wird nicht dadurch sinnvoll, dass es aus Holz gebaut wird.
Rede von Kristina Weyh am 18. Dezember zum CDU-Antrag "Rechtskonformes Parken in der Karl-Heine-Straße ermöglichen"
Wir sind froh, dass den Menschen Raum gegeben wird und alle Verkehrsarten nun so sicher wie möglich abgewickelt werden können.
Es ist Beschlusslage, dass der Radverkehr vom Gehweg runter soll. Und ebenso ist für uns die Sicherheit des Radverkehrs nicht verhandelbar.
Hier geht es um Menschenleben.
Stärkung des Biotopverbundes und Vorlage eines Verkehrskonzeptes am Cottaweg
Gestern stellte die Stadtspitze die überarbeiteten Pläne für das Stadionumfeld im Zentrum unserer Stadt vor. Die Stadt hält daran fest, ein neues Festgelände für die Kleinmesse zu suchen, damit Platz für RB Leipzig geschaffen wird. Der Plan sieht vor, den derzeitigen Festplatz perspektivisch als Trainingsstandort für RB Leipzig weiterzuentwickeln. Je nach Planungs- und Mobilitätskonzept für Stadion und Arena soll für die nächsten Jahre die Möglichkeit offengehalten werden, den bauordnungsrechtlich erforderlichen ruhenden motorisierten Individualverkehr teilweise auch am Cottaweg in einer Parkpalette nachzuweisen.
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Anfrage: Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes
Im Sommer 2024 sind Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes sowie der Straßenverkehrsordnung beschlossen worden und mit Oktober 2024 auch in Kraft getreten. Diese Änderungen erleichtern das Erlassen von Anordnungen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit, zum Klimaschutz und zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung. Unter anderem wird die Einrichtung von Parkraummanagement, die Einrichtung von Tempo 30, von Fußgängerüberwegen und die Bereitstellung von Flächen für den fließenden und ruhenden Radverkehr erleichtert.
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Haushaltsantrag 25/26: Sanierung der Rehbacher Straße endlich umsetzen – Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer
Für die dringend notwendige Erhöhung der Sicherheit für Fuß- und Radverkehr auf der Rehbacher Straße in Knauthain werden für 2025 Mittel in Höhe von 100.000€ bereitgestellt, um die Planungen für sichere Randbereiche vorzunehmen sowie die für die Umsetzung der Maßnahmen notwenigen Grunderwerb zu tätigen.
Haushaltsantrag 25/26: Umsetzung von Pop-up-Stadtplätzen und weiteren begleitenden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
Zur Umsetzung von Pop-up-Plätzen im Rahmen des Stadtplatzprogramms sowie weiterer begleitender Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden Mittel für Stadtmöblierung und temporäres Stadtgrün im Umfang von 100.000 EUR in 2025 und 300.000 EUR in 2026 bereitgestellt.
Haushaltsantrag 25/26: Ausweisung neuer Bewohnerparkzonen
Zur Umsetzung von Pop-up-Plätzen im Rahmen des Stadtplatzprogramms sowie weiterer begleitender Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden Mittel für Stadtmöblierung und temporäres Stadtgrün im Umfang von 100.000 EUR in 2025 und 300.000 EUR in 2026 bereitgestellt.
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Haushaltsantrag 25/26: Stärkung der Abteilung Planung und Laufendhaltung Lichtsignalanlagen im Mobilitäts- und Tiefbauamt
Im Mobilitäts- und Tiefbauamt werden ab dem Haushaltsjahr 2025 zusätzlich 2 VZÄ in der Abteilung Planung und Laufendhaltung Lichtsignalanlagen eingerichtet.
Haushaltsantrag 25/26: Parking Day ermöglichen
Am Parking Day wird die Teilnahme analog dem Autofreien Innenstadtring am Autofreien Tag mittels gebührenfreier Sondernutzung ermöglicht. Für entgangene Einnahmen und Maßnahmen zur verkehrlichen Sicherung werden pro Haushaltsjahr 10.000 EUR eingestellt.
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