ZUGEPARKTE RADWEGE - EINE GEFAHR FÜR RADFAHRENDE

ZUGEPARKTE RADWEGE - EINE GEFAHR FÜR RADFAHRENDE

  • in Leipzig gab es 2019 13.192 Unfälle, davon wurden lediglich 506 von Radfahrern verursacht oder zumindest mitverursacht.
    Radfahrende verursachten nur 3,8 % der Unfälle (mit).
  • Von insgesamt 2.389 bei Unfällen im Jahr 2019 verletzten Personen waren 909 Radfahrende – und machten 38% der Getöteten/Verletzten aus.

Wir Grüne wollen den Radverkehr attraktiv machen und die Bedingungen für Radfahrende verbessern. Grundsätzlich ist das Fahrradfahren im Stadtverkehr schon heute auf vielen Strecken sehr gut möglich. Die Vorteile des Radfahrens liegen in den größeren Mobilitätsfreiheiten, z. B. der freigegebenen Gegenrichtungs-Befahrbarkeit von Einbahnstraßen, den Abkürzungen durch die Grünzüge der Stadt wie Parks und Waldstücke. Radfahren dient der allgemeinen Bewegungsförderung und damit der Gesundheitsvorsorge. Radfahrende sind auch im Vorteil, wenn es um das Parken des Fahrzeugs geht. Die allgemeine Geschwindigkeit liegt im Stadtverkehr auf ähnlichem Niveau wie der des Pkws. Als Nachteil jedoch ist eindeutig die größere Gefahr zu sehen, bei einem Unfall körperliche Schäden davon zu tragen. Hierbei sind die Unfallzahlen mit Beteiligung Radfahrender auch leider nur leicht rückläufig. Die Gefährdung ist also nicht wesentlich geringer geworden.

Unzählige Male sind im Alltag beispielsweise die Radwege und Radverkehrsstreifen zugestellt – da steht die Post wegen Päckchenlieferung im Weg - die private Kiste wird auf dem Radweg abgestellt, weil der Wocheneinkauf ausgeladen wird - der Kleintransporter muss nur mal schnell auf dem Radweg stehen, um anzuliefern... zahllose Gründe, die davon erzählen, dass der Platz im Straßenraum nicht mehr für alle und alles reicht.

Dabei ist das Halten und Parken auf dem Radweg eine Ordnungswidrigkeit und geht grundsätzlich zulasten der Sicherheit einer ganzen Gruppe. Die Gefährdung von Radfahrenden entsteht insbesondere beim Ausscheren vom Radweg auf die Fahrbahn und auch beim Öffnen von Autotüren.

Unsere Fraktion richtete mehrere Anfragen an die Verwaltung, weil wir die Kontrollen des Ordnungsamtes bei zugeparkten Radwegen z. B. bei terminlich bekannten Großveranstaltungen, wie dem Spinnereirundgang und Fußball-Spielen in der RB-Arena, nicht erkennen konnten. Von konsequentem Abschleppen ist man in Leipzig noch weit entfernt, obwohl sich auf www. leipzig.de über die Arbeit der Politessen die Auskunft findet: „Auch Parken auf dem Radfahrstreifen ist Falschparken. Wird er von einem Fahrzeug blockiert, ist dies ein Grund es abzuschleppen.“

Leider kämpft der Stadtrat bei dem Thema Abschleppen gegen Windmühlen. Die Verwaltung setzt ihre Ressourcen lieber dafür den Beschlusse VII-A-00898, der das vermehrtes Abschleppen zur Freihaltung besonders gefährlicher Stellen fordert, für nicht rechtskonform zu erklären und ihn juristisch prüfen zu lassen, anstatt endlich für freie, sichere Straßen zu sorgen.

Wenn die betroffenen Radfahrer sich die zugeparkten Radwege nicht länger gefallen lassen wollen und die Falschparker bei dem Ordnungsamt anzeigen, bekommen sie entweder gar keine Rückmeldung, oder bei „zu vielen“ Anzeigen die Mitteilung, dass ihre Anzeigen in nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Schreiben der Stadtverwaltung sind ein fatales Signal. All jene Bürger*innen die aus persönlicher Betroffenheit und Gründen der Verkehrssicherheit mehr als eine Ordnungswidrigkeit anzeigen, müssen das Gefühl bekommen vom Ordnungsamt wiederrechtlich pauschal als Denunzianten abgestempelt und ignoriert zu werden. Dies entmutigt die Menschen Verstöße anzuzeigen, selbst wenn diese berechtigt und eine Ahndung im Sinne der Sicherheit aller Leipziger*innen wünschenswert wäre.

Im Verkehrsunfallbericht (VI-DS-01331) wird ausgeführt: Unfälle mit Radfahrern der Typen „Einbiegen/Kreuzen“ und „Abbiegen“ stellen durchaus ein wachsendes Problem dar, da der Anteil des Radverkehrs steigt. Damit steigt die Anzahl der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung und diese fallen besonders hinsichtlich der Personenschäden ins Gewicht. Dem entgegengewirkt werden kann nur mit benutzerfreundlichen und bedarfsgerechten Führungsformen des Radverkehrs im Sichtfeld des Kraftfahrzeugverkehrs, die regelwidriges Verhalten der Radfahrer möglichst erübrigen.

Wir müssen also bemüht sein, die Sicherheit des Radfahrens weiter zu erhöhen, durch den weiteren Ausbau von separaten Radverkehrsanlagen und die gegenseitige Umsichtigkeit aller Verkehrsteilnehmer.

Zugeparkte Radfahrstreifen stehen dem klar entgegen.