Kampf den Schottergärten

Die Trend zum Anlegen von sogenannten geschotterten Steingärten ist gerade bei Neubauten unübersehbar. Solche Steinwüsten speichern Wärme und geben diese wieder ab, wodurch die Hitze im Sommer noch intensiver wirkt. Eine Bepflanzung bewirkt hingegen den gegenteiligen Effekt, da Pflanzen Feuchtigkeit verdunsten und das Klima im Umfeld somit angenehmer ist.

Der Stadtrat beschloss auf Antrag unserer Grünen Fraktion im November 2020, dass der Oberbürgermeister beauftragt wird, stadtweite Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Vorgartensatzung durchzuführen und bei festgestellten Verstößen diese zu ahnden und deren künftige Einhaltung durchzusetzen. Hierzu ist dem Stadtrat vierteljährlich Bericht zu erstatten. Zudem soll die Vorgartensatzung vom 18.09.1996 (Beschluss 600/96) parallel dergestalt novelliert, dass das Anlegen von Kies-/Schottergärten bei Neu- oder Umbau interpretationsfrei und rechtssicher verhindert werden kann. Parallel ist der Oberbürgermeister beauftragt, dazu eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur drohenden Versteinerung der Städte und dem Kampf gegen das Insektensterben und der Förderung der Artenvielfalt zu initiieren.

In der Abwägung des Luftreinhalteplans bringt die Verwaltung zum Ausdruck, dass „die vorgeschlagene Festsetzung einer extensiven Bewirtschaftung von Grünflächen (Vorgärten) auf privaten Grundstücken einen weitreichenden Eingriff in den Schutz des Eigentums (Art. 14 Grundgesetz) bedeutete, welcher sich kaum durch eine damit einhergehende gesicherte Minderung der Luftschadstoffbelastung begründen ließe. Im Übrigen mangelt es an einer rechtlichen Ermächtigungsgrundlage, um aus Gründen des Immissionsschutzes entsprechende Bepflanzungs- oder Pflegevorgaben für Vorgärten festzulegen.“

Andere Städte machen es hingegen vor. So hat die Stadt Erlangen im Februar 2020 eine Änderung ihrer Freiflächensatzung vorgenommen, um neue Schottergärten zu verhindern. In Erlangen ist man ebenso zur Erkenntnis gelangt, dass eine Kampagne, die auf Freiwilligkeit setze, nicht zum Ziel führen würde.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/stadt-erlangen-verbietet-geschotterte-steingaerten,Rr7wmlg
Die Verwaltung vertrat in ihrem Verwaltungsstandpunkt die Auffassung, dass die Regelung in der geltenden Vorgartensatzung ausreichend sei. Faktisch stellt sie aber gleichzeitig fest, dass dies offenbar keine rechtssichere Formulierung sei, da sich in der Praxis zeigt, dass die Durchsetzung der Regelung spätestens vor Gericht scheitert. Hier wird deutlich, dass es einer klaren und rechtssicheren Überarbeitung der Vorgartensatzung bedarf, die einen Interpretationsspielraum der Regelungen nicht zulässt.

Deutlich wurde auch, dass eine Kontrolle der Einhaltung der Vorgartensatzung faktisch nicht erfolgt. Somit ist diese Satzung nicht mehr als ein Papiertiger, der weder in der Bevölkerung bekannt ist, noch geachtet wird. Hier braucht es eine durchsetzungsstarke Verwaltung, die sich nicht nur auf bestehende Regelungen zurückzieht, sondern diese auch auf deren Einhaltung kontrolliert und durch Bußgelder und Rück-/Umbauverfügungen deren Durchsetzung verlangt.

Auf Anfrage im Stadtrat zu den Kontrollen hin hat die Verwaltung nochmals betont: „Die stadtweite Überprüfung bzw. Überwachung der Einhaltung der Vorgartensatzung ohne konkreten Anlass (Anzeige) ist mit den Kapazitäten des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege, die vor allem der Gefahrenabwehr dienen, nicht realisierbar, nicht verhältnismäßig und vom Gesetzgeber auch nicht vorgesehen.“

Wir sehen dies anders. Ohne eine proaktive Kontrolle der Einhaltung der Vorgartensatzung wird sich der Schottergarten-Krebs weiter in Leipzigs Vortgärten ausbreiten. Hier muss wirksam gegengesteuert werden, eine Duldung durch Wegsehen ist inakzeptabel!

 

Illustration: Schwarwel - Glücklicher Montag