Wohnungspolitik

Leipzig ist jahrelang auf ein Niveau von mittlerweile über 600.000 Einwohner*innen angestiegen, bis 2030 soll diese Zahl nach aktuellen Prognosen sogar auf etwa 670.000 anwachsen. Nach Jahren der Schrumpfung in den 90er und zu Beginn der 2000er Jahre und damit verbundenen Schul- und Kitaschließungen, dem Rückbau leerstehender Häuser etc. bestimmen mittlerweile die Themen Kita- und Schulneubau, Mobilitätsszenarien, rasante Flächenversiegelung und natürlich Wohnen die Tagesordnungen. Denn Leipzig hat als zeitweise am stärksten wachsende Stadt Deutschlands mittlerweile mit einem angespannten Wohnungsmarkt, steigenden Mieten und damit verbundenen Verdrängungsprozessen zu kämpfen. Hierfür hat sich der Stadtrat – auch maßgeblich auf Initiative unserer Fraktion – auf Gegenstrategien verständigt, um auch zukünftig bezahlbaren Wohnraum in der gesamten Stadt zur Verfügung zu haben.

Unsere Fraktion hat sich sehr stark der Thematik verschrieben und seit Jahren zahlreiche Initiativen vorangebracht. Zu erwähnen ist unsere angagierte Mitarbeit an der Erstellung des wohnungspolitischen Konzeptes 2015 und dessen Ausgestaltung. Aktuell befindet sich das Konzept in der weiteren Fortschreiben, bei der wir uns engagieren.

Mit Wirkung ab 2018 wurde durch unsere Initiative die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15% gesenkt. Diese Regelung wurde 2020 verlängert.

Auch haben wir uns zum Schutz der gebietsansässigen Wohnbevölkerung vor Verdrängung für die Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung für die aus der Vorplanung der Landesweiten Planungsgesellschaft mbH empfohlenen Stadträume eingesetzt. Milieuschutzgebiete wurden mittlerweile für zahlreiche Bereiche des Stadtgebietes beschlossen. In diesen Gebieten sind seit Verabschiedung des Wohnungspolitischen Konzeptes (Fortschreibung) im Jahre 2015 gravierende Veränderungen auf dem Miet- und Immobilienmarkt zu beobachten. (Weitere) erhebliche Mietsteigerungen infolge übermäßiger Sanierungen sowie Verdrängung von bereits gebietsansässiger Wohnbevölkerung können die Folge sein. Die ortsteiltypische Bevölkerungsstruktur des Inneren Leipziger Osten ist deshalb massiv gefährdet. Auch liegt die Gesamtmietbelastungsquote bereits über der kritischen Grenze von 30% des Haushaltsnettoeinkommens.

Momentan berät der Stadtrat über zwei weitere Anträge unserer Fraktion im Zusammenhang mit der Leerstandsproblematik in Leipzig und der dagegen bestehenden Nutzungskonkurrenz vielfältiger Intreressenlagen.

Die Hausbesetzung der Ludwigstraße 71 hat auf das zunehmende Problem nicht genutzten Leerstands in Leipzig hingewiesen. Zwar sind sowohl der Anteil als auch die absolute Zahl leerstehender Wohnungen und Häuser in Leipzig in der letzten Dekade deutlich gesunken. Gleichwohl ist den Ergebnissen der „Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig“ von einem Leerstand im Umfang von 12.000 Wohnungen auszugehen. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass ein erheblicher Teil des Leerstands mit dem Motiv der Immobilienspekulation erfolgt, ein anderer Teil auch anderen Gründen, z.T. der Überforderung von Eigentümern geschuldet ist. Grundsätzlich gilt, dass ein nicht vorübergehender Leerstand von Immobilien nicht durch das Eigentumsrecht gedeckt ist. Vielmehr unterliegt auch und gerade das Immobilieneigentum grundgesetzlich der Sozialbindung: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ (§ 14 Abs. 2 GG). Daraus ergibt sich auch das u.a. baugesetzlich umgesetzte Gebot, als öffentliche Hand auf die Umsetzung dieser Sozialbindung hinzuwirken. Mehr hier.

Die Vielfalt kultureller, sozialer und kleingewerblicher Freiräume trägt maßgeblich zur Lebensqualität und Attraktivität Leipzigs bei. Projekte, die Räume für Veranstaltungen, Austausch, Kultur und Stadtteilarbeit, z.T. in Kombination mit niedrigschwelligen gastronomischen Angeboten und Wohnen bieten, sind in den letzten Jahren in vielen Stadtteilen entstanden und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Stadtteilkultur. Es ist gerade die Formenvielfalt, Nutzungsmischung, zeitliche Begrenzung und nicht gewinnorientierte Arbeitsweise, mit denen diese Projekte eine besondere Ausstrahlung in den Stadtteilen entfalten. Eine wesentliche Voraussetzung für ihr Entstehen waren vergleichsweise niedrige Mieten. Ein Teil der Projekte konnte sich aus einer Zwischennutzung heraus dauerhaft etablieren. Andererseits sind angesichts der Immobilienmarktentwicklung viele der Projekte zunehmend bedroht, neue Projekte sind oft kaum noch möglich. Dem steht ein erheblicher Leerstand von geeigneten Wohnungen und Ladenlokalen gegenüber.

Um der Leerstandsentwicklung entgegenzuwirken, ist eine aktive Unterstützung dieser Projekte und notwendig, die über das bisherige vereinzelte und fallweise Agieren hinaus geht und angesichts der bestehenden Herausforderungen systematischer vorgeht. Leipzig kann dabei auf vielfältige Erfahrungen bei der Zwischennutzung von Immobilien sowie bestehende Unterstützungsstrukturen wie den Quartiersmanagements, dem Netzwerk Leipziger Freiheit, aber auch von Vereinen wie Haushalten e.V. oder dem Haus- und Wagenrat e.V. zurückgreifen.

Im Rahmen einer Stadtwerkstatt können mit den betroffenen Akteuren geeignete Unterstützungsmaßnahmen diskutiert und entwickelt werden. Zu diskutieren ist dabei insbesondere, wie eine Inwertsetzung der betroffenen Immobilien erfolgen kann. Zugleich sind auch Eigentümer nicht genutzter Immobilien hinsichtlich der Möglichkeiten von Zwischennutzungen zu beraten. Bei der Unterstützung von Projekten ist auch zu prüfen, in welchem Rahmen eine finanzielle Förderung z.B. im Rahmen der Kultur- und Wirtschaftsförderung möglich ist. Mehr hier

Illustration: Glücklicher Montag