Unsere Stadträt*innen


Was bekommen Stadträt*innen als Entschädigung? Wieviel Sitzungsgeld steht Mitgliedern im Stadtrat zu?

Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Oberbürgermeister Kraft Gesetz zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten übertragen hat. Das Gremium kann dem Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung Aufträge erteilen und mit dem Erlass von Satzungen und Verordnungen geltendes Stadtrecht schaffen. Der Stadtrat in Leipzig wird alle fünf Jahre gewählt. Viel Verantwortung also. Und trotzdem machen das die Stadträt*innen neben ihrem Beruf ehrenamtlich. Für ihre Arbeit erhalten sie lediglich eine pauschale Aufwandsentschädigung sowie Sitzungsgeld. Die monatliche Grundpauschale beträgt 612,50 EUR, wobei sie bei fehlender aktiver Ausübung des Amtes nicht ausgezahlt wird (z.B. bei Langzeiterkrankung oder anderen Hinderungsgründen). Pro besuchter Sitzung eines Ausschusses erhalten die Mitglieder 61,30 EUR, pro Sitzung der Ratsversammlung 122,60 EUR.

Weitere geringere Entschädigungen kommen dazu, wenn die Stadträt*innen auch Mitglieder in Fachbeiräten sind (etwa 30 EUR Grundpauschale und 35 EUR Sitzungsgeld). Stadträt*innen, die in Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsunternehmen tätig sind, erhalten dafür differenzierte Entschädigungen je nach Größe des Unternehmens zwischen 150 und 2.500 EUR im Jahr. Für die zahlreichen anderen Sitzungen und Verpflichtungen (Arbeitsgruppen, Fraktions- und Vorstandssitzungen) werden keine Entschädigungen gezahlt.

Grundlage für die Zahlung von Entschädigungen ist die Entschädigungssatzung der Stadt Leipzig. Alle erhaltenen Entschädigungen und Sitzungsgelder müssen ab einer Grenze von 4.404 EUR/Jahr regulär nachversteuert werden.

Stand: 01.10.2024