Anträge, Anfragen, Initiativen
Anträge sind der wichtigste Weg für Fraktionen, eigene politische Ideen und Projekte umzusetzen. Nach Beratungen innerhalb der Fraktion wird ein Antrag in den Stadtrat eingebracht. Der Beschlusstext formuliert das zentrale Anliegen kurz, die Begründung führt in der Regel einige Hintergründe und Argumentationen dazu aus. Bevor ein Antrag durch die Ratsversammlung abgestimmt wird, diskutieren die Fraktionen ihre Positionen zum Sachverhalt in den Fachausschüssen, die Verwaltung steuert mit dem sogenannten "Verwaltungsstandpunkt" ihre fachliche Empfehlung zu dem Sachverhalt bei. Beschlossene Anträge müssen anschließend von der Stadtverwaltung umgesetzt werden. Dazu ist alle sechs Monate Bericht zu erstatten.
Wo Anträge eigene Ideen und Projekte der Fraktion formulieren, kann die Fraktion durch Änderungsanträge Vorschläge machen, um die Anträge von anderen Fraktionen oder Einzelstadträt*innen oder die Vorlagen der Verwaltung abzuändern. Der Aufbau eines Änderungsantrages ist der gleiche wie der eines Antrages, er bezieht sich aber auf einen Antrag anderer Fraktionen und/oder Einzelstadträt*innen oder eine Vorlage der Verwaltung und ist in der Tagesordnung unter diesem Punkt zu finden.
Alle zwei Jahre beschließt der Stadtrat einen Doppelhaushalt. Das ist eine der wichtigsten Aufgaben der Stadträt*innen. Nach Vorlage des Haushaltsentwurfes durch die Verwaltung wird geprüft, was die Verwaltung an Vorhaben, laufenden Verwaltungstätigkeiten und Investitionen vorschlägt. Der Stadtrat hat das Recht, hier Änderungen vorzuschlagen, eigene Schwerpunkte zu setzen oder zusätzliche Projekte zu beantragen. Das passiert innerhalb des Haushaltsverfahrens durch Haushaltsanträge. Diese beziehen sich auf bestimmte Positionen im Haushalt oder den Stellenplan der Verwaltung und werden gemeinsam mit der Haushaltssatzung im Stadtrat abgestimmt.
Anfragen können schriftlich einige Tage vor der Ratsversammlung gestellt werden und richten sich an den Oberbürgermeister oder die Stadtverwaltung. Die Anfragen werden in der Regel ebenfalls schriftlich kurz vor der Sitzung beantwortet. In der Ratsversammlung besteht im Rahmen einer Fragestunde die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen. Mittels Anfragen kann z.B. die Meinung der Verwaltung zu aktuellen Themen eingeholt, aber es können auch strittige Sachverhalte geklärt oder Informationen für potenzielle Anträge eingeholt werden.
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Wer hat's gemacht? Erfolge und wichtige Projekte der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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