Leipzig - Stadtentwicklung mit Zukunft!
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Antrag: Sozialen Wohnungsbau gerechter und zielgenauer gestalten - einkommensunabhängige Fehlbelegungsabgabe einführen
In Leipzig gibt es eine hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. Gleichzeitig leben in einigen Sozialwohnungen Mieter*innen, deren Einkommen die gesetzliche Grenze überschreitet. Dies ist ungerecht und verhindert die zielgruppenspezifische Nutzung von Teilen des knappen Sozialwohnungsbestands durch Menschen mit geringem Einkommen. In Hessen gibt es seit 2016 eine Fehlbelegungsabgabe im Sinne einer einkommensabhängigen Ausgleichszahlung für mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum. Mieter*innen, deren Einkommen während der Mietdauer die maßgebliche Einkommensgrenze um 20% überschreitet, müssen gestaffelt nach Einkommensgrenzen eine Abgabe zahlen.
Anfrage: Bestandsschutz und Ausnahmegenehmigungen nach Zweckentfremdungsverbotssatzung
Bis zum Stichtag 02.09.2025 sind 709 Hinweise auf eine zweckfremde Nutzung eingegangen und bis zum Stichtag am 27.08.2025 sind 177 Anträge auf Zweckentfremdung eingegangen. Zur zeitnahen Erhebung von Bußgeldern bestand noch Klärungsbedarf zur Ausgestaltung und Etablierung. Wohnnutzungsgebote bzw. Räumungsgebote konnten zum Zeitpunkt unserer letzten Anfrage VIII-F-00913 im März 2025 aufgrund der kurzen Geltungsdauer der Zweckentfremdungssatzung noch nicht ausgesprochen werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen.
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Änderungsantrag zur Vorlage "Neuausrichtung Konzeptverfahren 2025"
Die Beschlussvorlage wird in Punkt 2 wie folgt geändert:
a. Die Einteilung der Konzeptverfahren für Grundstücke des Geschosswohnungsbaus nach „sozial“ oder „kooperativ“ wird aufgelöst und durch die Flexibilisierung grundstücksbezogener Nutzungsziele, mit dem Fokus auf der Schaffung langfristiger, stabiler Nutzungen für die im wohnungspolitischen Konzept benannten Zielgruppen, ersetzt. Konzeptverfahren sind grundsätzlich für alle Veräußerungsfälle von städtischen Grundstücken anzuwenden, die für eine bauliche Nutzung entsprechend des Kriteriensets geeignet sind.
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Änderungsantrag zur Vorlage "Eigenheime für Leipzig - Veräußerung städtischer Grundstücke mit Wahlmöglichkeit zwischen Erbbaurecht und Kauf - Fortschreibung Vergabekonzept"
Beschlusspunkt 3 wird wie folgt ergänzt:
3. Städtische Eigenheimgrundstücke werden auf Grundlage festgelegter Bewertungskriterien (gemäß Anlage 1) und mit einer Wahlmöglichkeit für den Erwerber zwischen Erbbaurecht und Kauf im Bewerbungsverfahren veräußert, wobei eine prioritäre Veräußerung im Erbbaurecht erfolgt.
Rede von Tobias Peter am 29. Januar 2026 zur Vorlage "1. Vertragsnachtrag zum städtebaulichen Vertrag inklusive seiner Bezugsurkunde zum B-Plan Nr. 416 "Freiladebahnhof Eutritzscher Straße/Delitzscher Straße""
am Freiladebahnhof wollen wir selbstverständlich, dass das Projekt vorankommt. Ich bin seit Anbeginn in den Prozess eingebunden und es ist unstrittig, dass hier etwas Gutes entstehen kann – sowohl für den sozialen Wohnungsbau als auch im Hinblick auf das Konzept der Schwammstadt. Gleichzeitig handelt es sich um ein komplexes Vorhaben.
Eine Absetzung der Entscheidung wäre sinnvoll gewesen, um noch offene Fragen zu klären. Zwar geht es formal um einen städtebaulichen Vertrag, der de jure unabhängig von konkreten Investitionsüberlegungen ist.
Rede von Tobias Peter am 25. Februar 2026 zur Vorlage "Bebauungsplan Nr. 451.1 "Semmelweisstraße/An den Tierkliniken, Teilbereich Nord"; Stadtbezirk: Mitte, Ortsteil: Zentrum-Südost; Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfes"
heute beraten wir über den Bebauungsplan Nr. 451.1 „Semmelweisstraße/An den Tierkliniken, Teilbereich Nord“ im Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost, und den Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfs. Die Alte Messe West bietet ein erhebliches Potenzial für die Entwicklung eines vielfältigen Quartiers. Unsere Fraktion hat bereits in der letzten Legislaturperiode durchgesetzt, dass das Thema Grünentwicklung hier konzeptionell mitgedacht wird
Rede von Tobias Peter am 25. Februar 2026 zum Änderungsantrag zur Vorlage "Bebauungsplan Nr. 430 „Delitzscher Straße/Dübener Landstraße - Nutzungsarten“; Stadtbezirk: Nord, Ortsteil: Eutritzsch; Aufstellungsbeschluss"
es ist richtig und wichtig, an dieser Stelle an der Dübener / Delitzscher Str. eine planerische Ordnung für Gewerbe zu schaffen und dabei gezielt Einzelhandel zu verhindern, den wir an diesem Standort nicht benötigen. Die Schaffung von Gewerbeflächen ist ein zentrales Anliegen – doch dieses Grundstück birgt weit mehr Potenzial, als Gewerbe zu ermöglichen, dass hier ja nur kleinteilig und angepasst realisiert werden kann.
Rede von Katharina Krefft zum Antrag "Soziale Neubauten der LWB in Grünau: Platz und Mehrwert für alle schaffen"
2012 haben wir das Konzept zur dezentralen Unterbringung von Asylsuchenden beschlossen. Damit hat der Rat seine Gestaltungskompetenz bei der Unterbringung wahrgenommen. Im Verwaltungsstandpunkt versagen Sie uns nun diese Gestaltungskompetenz! Der Antrag der Linken zielt nicht auf die Unterbringung von Asylsuchenden, die nach Weisung zu erfüllen ist, sondern auf die Ausgestaltung der Unterkünfte.
Rede von Tobias Peter am 25. Februar zum Grundsatzbeschluss zur Anwendung des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ („Bauturbo“)
auch und gerade in Leipzig brauchen wir mehr Wohnungsbau, um den Problemen eines angespannten Wohnungsmarktes zu begegnen. Neben Baukosten und -zinsen sind auch teilweise langwierige Planungs- und Genehmigungszeiten ein Problem – Zeit ist schließlich Geld, auch und gerade beim Bauen. Der Bauturbo ist deshalb grundsätzlich erst mal eine gute Idee, die von der Bundesregierung ermöglichten Beschleunigungen sollten wir nutzen – aber mit Leitplanken.
Änderungsantrag zur Vorlage "Grundsatzbeschluss zur Anwendung des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ („Bauturbo“) und Satzungsbeschluss zur verbundenen Änderung der Hauptsatzung"
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
- Punkt 2 wird wie folgt gefasst:
In folgenden Fällen werden Vorlagen dem Stadtrat eilbedürftig zur Entscheidung vorgelegt:
- über die Zustimmung zu Wohnbauvorhaben auf einer ungeplanten Fläche größer einem Hektar, die im Widerspruch zu vom Stadtrat beschlossenen Konzepten und sonstigen relevanten Beschlüssen
über die Zustimmung zu Befreiungen zu Gunsten von Wohnen von der Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich rechtskräftiger Bebauungspläne bei Vorhaben ab 5.000 2.000 m² ...