Haushaltsanträge 2015/16
Antrag: Einrichtung weiterer Fahrradstellplätze in Kitas und Schulen
Für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen an Leipziger Schulen und Kindertagesstätten sind für 2015 und 2016 je 30T € einzustellen. Hierzu wird durch das AGM eine Bedarfsanfrage an alle Schulen und Kitas gerichtet und die ermittelten Bedarfe, entsprechend des zur Verfügung stehenden Budgets priorisiert, schrittweise abgearbeitet. Über den Stand der Umsetzung ist der Stadtrat bis Ende 2015 zu informieren.
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Antrag: Vollständige Umsetzung der Maßnahmen im Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig - Erhöhung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 100.000 Euro
Die Stadt Leipzig erhöht die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Umsetzung des Luftreinhalteplans um 100 T EUR p.a. für die Jahre 2015 und 2016.
Antrag: Komplettsanierung Dieskaustraße
Die Komplettsanierung der Dieskaustraße zwischen Adler und Arthur-Nagel-Straße erfolgt von 2016-17, entsprechende Planungsmittel sind bereits für 2015 bereitzustellen, ebenso ist das Bürgerbeteiligungsverfahren zeitlich vorzuziehen
Antrag: Bauliche Unterhaltung „Einrichtungen der Jugendarbeit“
Der Haushaltsansatz für 2015/16 im Bereich baulicher Unterhaltung bei Einrichtungen der Jugendhilfe wird entsprechend der ursprünglichen mittelfristigen HH-Planung des Jahres 2014 um Mittel in Höhe von 130.000 € erhöht.
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Antrag: Obst- und Gemüseprogramm in Schulen (Neufassung)
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Der Oberbürgermeister begibt sich mit der Landesregierung Sachsen, mit dem Ziel der Beteiligung des Freistaates an dem EU-Schulobst- und -gemüseprogramm, in Verhandlung.
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Bei erfolgreichem Verhandlungsergebnis stellt die Stadt Leipzig notwendige Haushaltsmittel für die Kofinanzierung des Programmes in der Stadt Leipzig zur Verfügung.
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Antrag: Dynamisierung der Zuwendung für Vereine und Verbände
Die Zuwendungen der Ämter für Vereine und Verbände werden für 2015 und 2016 durch Mittelerhöhungen analog zu der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes Sachsen dynamisiert, dass der Gleichheitsgrundsatz eingehalten wird. Der Erhöhung für 2015/16 beträgt analog des durchschnittlichen Gesamtpreisindex 2010-14 1,5%, wenn nicht durch gesonderten Beschluss anderes für bestimmte Bereiche beschlossen wurde.
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Antrag: Zweijährige Förderung von Vereinen und Verbände
Die Vereine und Verbände erhalten bereits in den noch laufenden Förderverfahren für 2015 die Möglichkeit, die Mittel für 2016 zu beantragen, soweit dies gewünscht und noch nicht geschehen ist. Die Mittelzuweisungen an Vereine und Verbände erfolgen demnach in wesentlichen Teilen nach dem Beschluss des Doppelhaushaltes für die Jahre 2015 und 2016.
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Antrag: Erhöhung der Mittel für Vereine und Verbände im Bereich der Jugendhilfe (Leistungsbereiche der §§ 11, 12, 13, 14 und 16 SGB VIII)
Beschlussvorschlag für 2015:
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Das Budget zur Förderung der Vereine und Verbände im Bereich der Jugendhilfe entsprechend der §§ 11, 12, 13, 14 und 16 SGB VIII wird um 700.000,- Euro erhöht.
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Der erhöhte Zuschuss des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendpauschale) in Höhe von 300.000,- Euro wird zusätzlich für Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt.
Beschlussvorschlag für 2016:
- Das Budget zur Förderung der Vereine und Verbände im Bereich der Jugendhilfe entsprechend der §§ 11, 12, 13, 14 und 16 SGB VIII wird um 1,2 Mio. Euro erhöht.
Antrag: Kostenfreie Schülerbeförderung durch die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH
Ab dem Schuljahr 2015/16 erfolgt eine kostenfreie Schülerbeförderung durch die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH im Leipziger Stadtgebiet (Tarifzone 110) für Schülerinnen und Schüler, die an Leipziger Schulen unterrichtet werden, hierzu zahlt die Stadt Leipzig der LVB einen Zuschuss für die Schülerbeförderung in den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 in der Höhe der tatsächlich entstehenden Aufwendungen...
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Antrag: Zebrastreifen- und Querungshilfenprogramm auflegen
Die Stadt Leipzig legt ein Programm auf, welches die Einrichtung von Fußgängerüberwegen und/oder Querungshilfen bzw. Gehwegvorstreckungen ermöglicht. Dazu wird ein jährliches Budget in Höhe von 250 T € bereitgestellt. Zur Umsetzung wird eine Bedarfsliste inkl. Priorisierung, nach Möglichkeit gemeinsam mit Akteuren der Fußwegsicherheit (Fuss e.V., AG Schulwegsicherheit), erarbeitet und im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau sowie in den Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten zur Diskussion gestellt...
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