Leipzig familienfreundlich, sozial und vielfältig gestalten!
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Rede von Michael Schmidt, zum Antrag der Fraktion "Give-/Tauschbox - Nachbarschaftshilfe und Müllvermeidung" in der Ratsversammlung am 22. November 2018
Wir fordern daher in dem vorliegenden Antrag, Tauschboxen im Stadtgebiet als Modellprojekt zu ermöglichen, statt diese mit restriktiven Maßnahmen zu verhindern. Ermöglichen und fördern Sie dieses nachbarschaftliche, ehrenamtliche und solidarische Engagement, statt es im Keim zu ersticken...
Antrag: Modellprojekt "Givebox -Nachbarschaftshilfe und Müllvermeidung"
Tauschboxen wie die Givebox in Schleußig, tragen zur Müllvermeidung bei und sind andererseits nachbarschaftsfördernde Aktivitäten mit sozialem Charakter. Diese sollten gefördert werden , statt sie durch Regularien und überbordende Anforderungen zu behindern oder gar zu gefährden. Die Betreiber der Givebox in Schleußig haben sich in den vergangenen Jahren ehrenamtlich um den Bau, das Erscheinungsbild und die Betreibung der Tauschbox gekümmert, bis letztlich Beschwerden über angebliche Ruhestörung und illegale Müllablagerungen das städtische Amt zum Handeln bewegte. Gegenteilige Aussagen direkter Anwohner*innen wurde dabei leider wenig Glauben geschenkt, sodass teilweise der Eindruck entstanden ist, dass dieses Gemeinschaftsprojekt auf Grundlage strittiger Behauptungen gefährdet wird. Seitdem werden nämlich immer mehr Forderungen an die Betreiber herangetragen. Beispielhaft sei die Forderung nach nächtlichen Schließzeiten, der äußeren Erscheinung, dem Standort sowie der regelmäßigen Beräumung des Umfeldes von illegalen Müllablagerungen erwähnt.
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Änderungsantrag zur Vorlage "Verfahren zur Einrichtung des Migrantenbeirates der Stadt Leipzig für die VII. Wahlperiode"
gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke und Freibeuter zur Beschlussfassung am 12. Dezember 2018
Änderungsantrag 2 zur Vorlage "Bebauungsplan Nr. 444 "Stadtquartier an der Kolmstraße"
Bestandteil des B-Plangebietes Nr. 444 ist auch der „Zaubergarten“. Der Zaubergarten umfasst eine parkähnliche Fläche voll mit altem Baumbestand, Offenflächen, Streuobst und einem Wäldchen sowie einem Teich. Innerhalb des Zaubergartens besteht unter anderem ein alter Eschenbestand mit einem Alter von über 100 Jahren, diese Bäume erfüllen einzeln und im Zusammenhang auf Grund des Habitatpotenzials und Höhlenreichtums die Anforderungen des § 21 SächsNatSchG als geschützter Biotop. Eine Inanspruchnahme dieser Bäume würde zudem artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG für Höhlenbrüter und Fledermäuse nach sich ziehen.
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Bereit für Wachstumschancen
Amtsblattbetrag vom 10. 11. 2018
Wir Grüne wollen gestalten statt verwalten und uns für die Lebensqualität in der sich ändernden Stadt engagieren. Wir wollen die soziale Stabilität in Leipzig sichern und Vorsorge treffen für Anpassungen an den Klimawandel.
Haushaltsantrag: Förderung von Vereinen und Verbänden im Sozialamt
Die Förderung von Vereinen und Verbänden im Sozialamt (gemäß Fachförderrichtlinie Beschluss Nr. VI-DS-03794, also der tatsächlich angegebenen Fördersumme) wird um einen Sockelbetrag von 500.000 € p.a. + 2,5% Dynamisierung ab 2019 erhöht, um die realen Tarifsteigerungen der Träger, die äquivalent zum Öffentlichen Dienst abzubilden sind, angemessen berücksichtigen zu können.
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Haushaltsantrag: Erhöhung des Sprint-Budgets für Freie Träger
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Haushaltsantrag: Soziale Betreuung von dezentral lebenden Geflüchteten weiter stärken
Für die soziale Betreuung von dezentral lebenden Geflüchteten sollen die vorhandenen Stellen bei freien Trägern um 2 VzÄ aufgestockt werden.
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Haushaltsantrag: Erhöhung der Mittel für die Förderung der Vereine und Verbände im Bereich der Jugendhilfe“ (Leistungsbereiche der §§ 11, 12, 13, 14 und 16 SGB VIII)
Das Budget zur Förderung der Vereine und Verbände im Bereich der Jugendhilfe entsprechend der §§ 11, 12, 13, 14 und 16 SGB VIII soll in 2019 um 3 Mio. € und in 2020 um 3,5 Mio. € erhöht werden.
Haushaltsantrag: Förderung von Vereinen und Verbänden im Sozialamt
Die Förderung von Vereinen und Verbänden im Sozialamt (gemäß Fachförderrichtlinie Beschluss Nr. VI-DS-03794, also der tatsächlich angegebenen Fördersumme) soll um einen Sockelbetrag von 500.000 € p.a. + 2,5% Dynamisierung ab 2019 erhöht werden, um die realen Tarifsteigerungen der Träger, die äquivalent zum Öffentlichen Dienst abzubilden sind, angemessen berücksichtigen zu können.
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