Anträge 2018

Änderungsantrag zur Vorlage “Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig - Teil A: Kindertagesstätten“

Punkt 7.2. Räumliche Vorgaben – Kubatur wird folgendermaßen geändert beschlossen:

Das Gebäude (Neubau) ist flächensparend, kompakt und mehrgeschossig zu planen, sofern keine wesentlichen Gründe entgegenstehen. Generell sind dabei auch eine vertikale Nutzungsmischung und innovative Nutzungskombinationen von Gebäude und Freiflächen zu prüfen.

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Antrag: Abfall vermeiden – Zielstellung mit Empfehlungen untersetzen

Um die Ressourcenschonung und den Schutz der Umwelt zu unterstützen, hat die Europäische Union 2008 eine Abfallrichtlinie mit der Abfallvermeidung als Leitmotiv vorgegeben.

Ebenso ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz die Abfallvermeidung gesetzlich verankert:

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Antrag: Gedenken an politisch motiviertes Unrecht im Gebäudekomplex Riebeckstraße 63 (Neufassung)

Der Gebäudekomplex in der Riebeckstraße 63 diente in der Vergangenheit nicht immer nur positiven Zwecken. Als sogenannte städtische Arbeitsanstalt diente die Einrichtung im Nationalsozialismus der Demütigung, Inhaftierung und Auslieferung von Menschen. Opfer der Nationalsozialisten, die als „Kriminelle, Asoziale, renitente Arbeiter, psychisch Kranke...“ eingestuft wurden, wurden in die Arbeitsanstalt eingewiesen. Viele von ihnen wurden von dort aus nach Sachsenhausen, Auschwitz und in andere Vernichtungslager deportiert. Die Einweisung in die Riebeckstraße war für sie der erste Schritt in den sicheren Tod, ihre letzte (unfreiwillige Adresse) in Leipzig.

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Antrag: „Einführung einer Strategischen Sozialplanung“ (Neufassung vom 23. August 2018)

Die Stadt Leipzig unterhält durch eine vom Sozialamt gesteuerte Förderung von Vereinen und Verbänden umfangreiche Angebotspalette sozialer Angebote und Hilfen. Diese orientieren sich bislang nur in Teilbereichen wie bspw. der Altenhilfe an erarbeiteten Planungsgrundlagen (Hier: Altenhilfeplan der Stadt Leipzig). Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, wo durch das SGB VIII eine gesetzliche Planungs- und Fördergrundlage geschaffen ist, existieren ebenfalls Teilfachpläne, welche die Planungsgrundlage der Angebotssteuerung und -entwicklung darstellen und derzeit in einer überarbeiteten integrierten Jugendhilfeplanung zusammenfließen sollen. Im Gegensatz zum Amt für Jugend, Familie und Bildung, wo seit mehreren Jahren eine Dynamisierung der Fördersumme – auch aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils – vorgenommen wird, um die Mehrbedarfe bei Betriebs- und Personalkosten zu finanzieren, zeichnet sich die Förderung über das Sozialamt durch jahrelange Stagnation aus.

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Antrag: Soziale Infrastruktur in Dölitz/Dösen

Der Bau einer Kindertagesstätte in der Eigenheimstraße wird aus städtebaulichen und ökologischen Gründen abgelehnt. Die im Antrag benannte Liegenschaft zwischen der Newton-, Winckler- und Bornaischen Straße, die die Antragsteller als Alternativstandort zur Bebauung mit einer dringend benötigten Kindertagesstätte im Stadtteil vorschlagen, hat die Verwaltung als Vorbehaltsstandort für den Bau einer 2- bis 2,5zügigen Oberschule festgesetzt. Der künftige Bedarf an Schulplätzen und die generellen Kosten im Bereich Schulbau rechtfertigen aus unserer Sicht jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen einen Bau kleiner Schulen mit eingeschränkten Kapazitäten. Wesentlich effektiver und wirtschaftlicher wäre der Bau einer mehrzügigen Schule an einem anderen Standort. Hierfür halten wir das weiträumige Gelände des agra-Messegeländes als geeignet, zumal dieses über bereits versiegelte und derzeit ungenutzte Flächen verfügt, welche sich zur Bebauung mit einer Schule anbieten würden. Auch eine weitere Absicherung der Durchführung von Veranstaltungen auf der agra, wie u. a. das Wave-Gothik-Treffen, wäre aus unserer Sicht dadurch nicht gefährdet.

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Antrag „Kaufhallengipfel“ - Wohnungsbau über Lebensmittelmärkten!

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in diesem Jahr einen „Kaufhallengipfel“ in Form einer öffentlichen Expertenanhörung zum Thema „Wohnungsbau über Lebensmittelmärkten“ durchzuführen.

Begründung:

Das städtische Wachstum bringt eine sehr hohe Nachfrage nach Wohnraum, sozialer Infrastruktur sowie anderen baulichen Nutzungen mit sich.

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Antrag: Aufbau einer Selbstversicherung

Leipzig zahlt sehr viele Versicherungsbeiträge sowie trägt ein hohes Risiko für Selbstkostenbeteiligung auf Kosten der Ämterbudgets. Die Stadt München geht seit vielen Jahren sehr erfolgreich einen anderen Weg, indem sie Bereiche von Versicherungen über eine zweckgebundene Rücklage quasi als Selbstversicherung betreibt.

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