Leipzig grüner machen!

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Mehr Personal für wirksamen Gehölzschutz

Zur verstärkten Kontrolle von Ausnahmegenehmigungen nach § 39 BNatSchG werden ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende zusätzlich 2,0 VzÄ im Stellenplan des Amtes für Umweltschutz eingerichtet.

 

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Schottergärten den Garaus machen – Grünsatzung kontrollieren

Für die wirksame Durchsetzung der Leipziger Grünsatzung durch eine proaktive Kontrolle der Leipziger Vorgärten wird zusätzlich 1,0 VzÄ ab dem Haushaltsjahr 2024 im Stellenplan des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege geschaffen.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Förderprogramm für Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung; Begrünung von Innenhöfen (Neufassung zu den Anträgen A 0055/24 und A 0164/23/24)

Für ein Förderprogramm von Maßnahmen zur Entsiegelung und ökologischen Aufwertung von (Innen-)Höfen, Vorgärten und sonstigen versiegelten Flächen in hitzebelasteten Stadtquartieren werden 300.000 EUR für 2024 in den Doppelhaushalt 2023/2024 eingestellt. Zuwendungsempfänger können sowohl Vermieter*innen als auch Einzelpersonen oder Mietergemeinschaften für niedrigschwellige Maßnahmen sein. Eine entsprechende Fachförderrichtlinie wird dem Stadtrat bis Ende 2023 vorgelegt. Eine gegenseitige Deckung des Budgets mit der Gründachförderung soll geprüft werden, damit Mittel ggf. nicht verfallen.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stärkung der Energie- und Klimaschutzberatung - bei freien Trägern

Aufgrund der Klimaschutzziele und der stark gestiegenen Energiepreise wird die Energieberatung und die Umweltberatung insbesondere zu Maßnahmen des Klimaschutzes und Energiesparens bei gemeinnützigen Trägern erweitert durch die Einrichtung eines zusätzlichen Förderbudgets im Amt für Umweltschutz ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende in Höhe von jährlich 200.000 EUR für die Förderung gemeinnütziger Energie- und Klimaschutzberatung durch Antragsteller/Umweltbildungseinrichtungen.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stärkung der Energie- und Klimaschutzberatung im UiZ

Aufgrund der Klimaschutzziele und der stark gestiegenen Energiepreise wird die Energieberatung und die Umweltberatung insbesondere zu Maßnahmen des Klimaschutzes und Energiesparens im Amt für Umweltschutz durch die Einrichtung von 1,0 VzÄ zusätzlich im Umweltinformationszentrum aufgrund gestiegener Bedarfe zur Energie- und Klimaschutzberatung ab dem Haushaltsjahr 2023 erweitert.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Kommunale Wärmestrategie

Der Ansatz für die Maßnahme III.8 Gesamtstädtische kommunale Wärmestrategie aus dem Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (Maßnahme III.6 im Umsetzungsprogramm 2023/24) wird in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 150.000 EUR auf 200.000 EUR erhöht.

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Antrag: Green Economy

Die Maßnahme VI.2 Green Economy aus dem Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 wird im Umsetzungsprogramm 2023/2024 ergänzt und in den Haushaltsjahren 2023 fortfolgende mit 20.000 EUR Veranstaltungs- und Kommunikationskosten sowie einem Fördermittelbudget i.H.v. 200.000 EUR ausgestattet.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Klimaschutzoffensive finanzieren

Die Maßnahme VI.1 Klimaschutzoffensive aus dem Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (EKSP) wird im Umsetzungsprogramm zum EKSP 2023/2024 ergänzt und in den Haushaltsjahren 2023 fortfolgende mit 700.000 EUR jährlich ausgestattet.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Aufstockung von Stellen im Klimareferat für Energiewende

Das Referat für Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz wird im Doppelhaushalt 2023/2024 mit 1,0 VzÄ zur Umsetzung des Energie- und Klimaschutzprogramms und insbesondere der Energiewende gestärkt.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Maßnahmen für Klimawandelanpassung finanzieren

Die Verwaltung richtet ein Budget für Maßnahmen zur Klimawandelanpassung ein. Dafür sind im Haushaltsjahr 2024 zunächst 1.000.000 EUR zusätzlich bereit zu stellen. In Abhängigkeit der Gesamtumsetzung des Energie- und Klimaschutzprogrammes (EKSP) sind im Bedarfsfall 2024 über Einzelvorlagen weitere Mittel freizugeben.

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