Anträge 2021

Antrag: Clubkultur erhalten - Distillery unterstützen

Mit Beschluss RBV-1937/14 bekannte sich die Leipziger Ratsversammlung am 22.01.2014 zum Erhalt der Distillery am Standort Kurt-Eisner-Straße 91. Ein Weiterbetrieb am Standort sollte ermöglicht werden. Die Stadtbau AG war jedoch nicht bereit, diese Forderung umzusetzen, entsprechend fand sich im städtebaulichen Rahmenvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der BBH Entwicklungs- GmbH nur noch der Passus, dass das privatrechtliche Verhältnis zwischen der Distillery und der BBH einvernehmlich geregelt wird.

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Antrag: Baumscheiben blühen lassen

Ein Baumbeet dient als schützende Pflanzdecke, welches den Boden vor Erosion und Austrocknung schützt. Wildkräuter in den Baumscheiben stehen nur bei Jungbäumen mit diesen in Konkurrenz, so dass bei Altbäumen bzw. Bäumen, die älter als 3 Jahre am Standort stehen, dass Argument nicht mehr durchgreift. Auch Verkehrssicherungspflichten abgeleitet aus dem Straßengesetz greifen nicht durch. Denn weder im Sächsischen Straßengesetz noch in der Satzung der Straßenreinigung ist das Entfernen von Wildkräutern und Baumbeeten aufgeführt! So kann sich die Pflege von Baumscheiben maximal auf den Rückschnitt von Gewächsen beschränken, die eine Wuchshöhe von mehr als 70 Zentimetern aufweisen, dornig oder rankend sind.

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Antrag: Natürliche Kleingärten ermöglichen

Die Stadt Leipzig hat ein originäres Interesse am weitgehenden Erhalt von städtischem Grün. Hierzu zählen auch Kleingartenanlagen, in denen sowohl in den einzelnen Parzellen wie auch auf Gemeinschaftsflächen kleingartenuntypische Gehölze, wie z. B. Wald- und Parkbäume, vorhanden sind. Durch aktuelle Entwicklungen zur Auslegung des Bundeskleingartengesetzes ("Praktiker-Kommentar" zum BKleingG, 12. Auflage) können derartige Anpflanzungen der sog. "Erholungsnutzung" eines Kleingartens zugeordnet werden, wodurch von der bislang geforderten ausnahmslosen Entfernung Abstand genommen werden kann.

 

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Antrag: Konzept zur Stärkung der Nordwestaue unter Betrachtung landwirtschaftlicher Flächen erstellen

In der Leipziger Aue ist der Lebensraumtyp Wald der einzige naturnahe Lebensraumtyp, der in den letzten 500 Jahren an Flächen und Dichte zugenommen hat.

Dem hingegen sind auentypische Offenlandbiotope mit Nasswiesen- und Stromtalarten der Lebensraumtyp, der in den letzten 150 Jahren mit weitem Abstand den größten Flächen- und Artenverlust hinnehmen musste. Nicht wenige ehemalige Auenwiesen sind heute Sportanlagen (z.B. Frankfurter Wiesen = Red-Bull-Arena und viele weitere Sportanlagen) oder Kleingartenanlagen.

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Antrag: "Bürgerenergie vereinfachen!"

In Leipzig stehen – wie in allen Städten – etliche ungenutzte, aber bestens geeignete Dachflächen zur Nutzung von Sonnenenergie zur Verfügung. Auch Fassaden und Balkons eignen sich zur Solarenergienutzung.
Auf Initiative der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wurde im Leipziger Doppelhaushalt 2021/22 ein Programm zur Förderung privater steckerfertiger (Balkon-)PV-Anlagen aufgelegt, um die Bürgerenergie in Leipzig zu stärken. Damit diese Solaroffensive nicht an bürokratischen Hürden scheitert, muss in Zusammenarbeit mit den Leipziger Stadtwerken und dem Netzbetreiber das Anmelden und Errichten einer steckerfertigen Erzeugungsanlage vereinfacht werden.

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Antrag: Fuß- und Radweg östlich des Elsterflutbetts nutzbar machen – Revitalisierung für den südlichen Auwald prüfen

Die Deichanlage entlang des östlichen Elsterflutbetts wurde entwidmet. Ihre Notwendigkeit für Hochwasserschutz ist damit nicht mehr gegeben. Aktuell ist der Weg auf dem östlichen Deich gesperrt. Eine Sperrung ist für viele Bürger nicht nachvollziehbar und trägt auch nicht dazu bei, dass Natur- und Umweltschutz größere Akzeptanz zu erhalten. Eine "Umleitung" ist angesichts vielfältiger Nutzungsinteressen keine Lösung und indiskutabel. Sinnvoll wären modifizierte Angebote: linksseitig Asphalt (Elsterradweg), rechtsseitig wie Bestand oder später ggf. als naturnäherer Auenweg (Cross) in Verbindung mit einem umgestalteten Altdeich. Dementsprechend sollte die Stadt in Verhandlung mit der LTV treten, um den Weg für den Rad- und Fußverkehr zu sichern und dafür falls erforderlich unterjährig Ressourcen bereitstellen.

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Antrag: Teilhabe und unterstützende Strukturen für Familien mit Behinderungen sicherstellen

Artikel 23 der UN-BRK, in Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert, stärkt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf die selbstbestimmte Entscheidung für die Gründung einer Familie sowie Anzahl und Zeitpunkt der Geburt ihrer Kinder als Menschenrecht. Die Vertragsstaaten werden verpflichtet, die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Unterstützung der Familien zu schaffen.

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Antrag: Die Stadt Leipzig und die städtischen Eigenbetriebe als vorbildliche und inklusive Arbeitgeber weiterentwickeln

Mit diesen Maßnahmen wollen wir, dass die Stadt Leipzig als vorbildlicher Arbeitgeber wirkt. „Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt“ ist im strategischen Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ formuliert. Dies beinhaltet die Förderung von inklusiven Denken und Handeln. Als öffentlicher Arbeitgeber soll Leipzig gezielt darauf hinarbeiten, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Bildung sowie zu qualifizierter und sozialversicherter Erwerbsarbeit ermöglichen. Die Eigenbetriebe und unsere Verwaltung haben hier schon viele und gute Erfahrungen gesammelt. Innovatives Denken, Kooperationen und gute Vernetzungen sind auch hier immens wichtig für den Erfolg.

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Änderungsantrag "Solardächer für Leipziger Garagengemeinschaften: Klimaschutz und Elektromobilität fördern"

Die Erprobung von Solardächern und Ladesäulen im Rahmen von Garagenkomplexen kann einen Beitrag zur Förderung von Klimaschutz und Elektromobilität leisten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die technisch mögliche Nutzungslaufzeit dieser Anlagen entsprechend ausgeschöpft wird. Dies ist nicht gegeben, wenn innerhalb dieser Zeit absehbar Flächen bestehender Garagengemeinschaften für Kitas und Schulen, Wohnungen oder andere soziale Infrastruktur benötigt werden. Der Prüfauftrag ist dementsprechend zu erweitern.

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Änderungsantrag zum Antrag "Welterbe Freiheit - Orte der Friedlichen Revolution sollen UNESCO-Weltkulturerbe werden"

Der Antrag zielt zuallererst auf eine Auswahl möglicher Orte und auf die Klärung entsprechender verfahrenstechnischer Fragen; die besagte Bewerbung ist aber zugleich als Initiative, Grundlage für die konzeptionelle, inhaltliche Weiterentwicklung der infrage kommenden Orte zu fassen.

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