Leipzig grüner machen!

Anfrage: Erste Zwischenbilanz der Gründach-Förderrichtlinie der Stadt Leipzig

Am 16. September 2020 wurde auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Gründach-Förderrichtlinie der Stadt Leipzig vom Stadtrat beschlossen und bietet Bürgerinnen und Bürgern Fördermöglichkeiten bei der Errichtung eines Gründaches und auch der Kombination eines Gründachs mit einer Photovoltaik- oder Photothermieanlage. Seit Januar dieses Jahres steht dieses Förderprogramm zur Verfügung. Auf der Website der Stadt Leipzig ist die Gründach-Förderrichtlinie allerdings nur sehr versteckt zu finden, was verwundert, da dieses Förderprogramm zum Ziel haben soll, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zielgerichtet in die Errichtung weiterer Gründächer zu investieren.

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Anfrage: Beteiligungsprozess und Leitlinien Energie- und Klimaschutzprogramm 2030

Wie im Klimanotstand vom 30.10.2019 beschlossen, soll der erweiterte Beirat des Forums Nachhaltiges Leipzig in die Ausgestaltung des Energie- und Klimaschutzprozesses beratend einbezogen werden. Das neue Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 soll laut Antwort auf die bündnisgrüne Anfrage VII-F-02740 bis zum 4. Quartal 2021 vorliegen.

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Anfrage: Schützenhof in der Hans-Driesch-Straße

An der Hans-Driesch Straße befindet sich das Gelände der Schützengesellschaft. Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu Lärmbeschwerden. Zudem liegt das Gelände mitten im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald.

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Antrag: Kommunaler Wärmeplan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Leipzig

Die kommunale Wärmeplanung ist eine Aufgabe, die alle Kommunen langfristig betrifft. Kommunen in Baden-Württemberg und Niedersachsen beispielsweise sind bereits in diesen einheitlichen und standardisierten Planungsprozess eingestiegen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Grundsätzlich sollte die Wärmeplanung das gesamte Stadtgebiet umfassen und die privaten Wohngebäude, die kommunalen Liegenschaften und die gewerblichen Gebäude darstellen.

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Rede von Michael Schmidt am 19. Mai 2021 zur „Ausnahmegenehmigung zum Klimanotstand - Beschaffung eines Dienstfahrzeugs/Transporters für die städtischen Museen

ich kann es vorwegnehmen, die Vorlage überzeugt meine Fraktion nicht. Wieder einmal wird eine Ausnahme zur Beschaffung eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor beantragt. Und hier geht es nicht um ein Spezialfahrzeug wie für die Stadtreinigung oder die Feuerwehr, sondern um einen Transporter, mit dem man im Bundesgebiet Kunstgegenstände abholen kann. Inhaltlich durchaus überzeugend, dass für den genannten Zweck ein Fahrzeug benötigt wird. Da spielen Transportkosten, Versicherungsfragen und Entfernungen wie auch unplanmäßige kurzfristige Flexibilität eine Rolle. Dennoch wirkt der Antrag zur Ausnahme der Beschlüsse aus dem Klimanotstand heraus nicht überzeugend.

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Antrag: Baumscheiben blühen lassen

Ein Baumbeet dient als schützende Pflanzdecke, welches den Boden vor Erosion und Austrocknung schützt. Wildkräuter in den Baumscheiben stehen nur bei Jungbäumen mit diesen in Konkurrenz, so dass bei Altbäumen bzw. Bäumen, die älter als 3 Jahre am Standort stehen, dass Argument nicht mehr durchgreift. Auch Verkehrssicherungspflichten abgeleitet aus dem Straßengesetz greifen nicht durch. Denn weder im Sächsischen Straßengesetz noch in der Satzung der Straßenreinigung ist das Entfernen von Wildkräutern und Baumbeeten aufgeführt! So kann sich die Pflege von Baumscheiben maximal auf den Rückschnitt von Gewächsen beschränken, die eine Wuchshöhe von mehr als 70 Zentimetern aufweisen, dornig oder rankend sind.

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Antrag: Natürliche Kleingärten ermöglichen

Die Stadt Leipzig hat ein originäres Interesse am weitgehenden Erhalt von städtischem Grün. Hierzu zählen auch Kleingartenanlagen, in denen sowohl in den einzelnen Parzellen wie auch auf Gemeinschaftsflächen kleingartenuntypische Gehölze, wie z. B. Wald- und Parkbäume, vorhanden sind. Durch aktuelle Entwicklungen zur Auslegung des Bundeskleingartengesetzes ("Praktiker-Kommentar" zum BKleingG, 12. Auflage) können derartige Anpflanzungen der sog. "Erholungsnutzung" eines Kleingartens zugeordnet werden, wodurch von der bislang geforderten ausnahmslosen Entfernung Abstand genommen werden kann.

 

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Antrag: Konzept zur Stärkung der Nordwestaue unter Betrachtung landwirtschaftlicher Flächen erstellen

In der Leipziger Aue ist der Lebensraumtyp Wald der einzige naturnahe Lebensraumtyp, der in den letzten 500 Jahren an Flächen und Dichte zugenommen hat.

Dem hingegen sind auentypische Offenlandbiotope mit Nasswiesen- und Stromtalarten der Lebensraumtyp, der in den letzten 150 Jahren mit weitem Abstand den größten Flächen- und Artenverlust hinnehmen musste. Nicht wenige ehemalige Auenwiesen sind heute Sportanlagen (z.B. Frankfurter Wiesen = Red-Bull-Arena und viele weitere Sportanlagen) oder Kleingartenanlagen.

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Antrag: "Bürgerenergie vereinfachen!"

In Leipzig stehen – wie in allen Städten – etliche ungenutzte, aber bestens geeignete Dachflächen zur Nutzung von Sonnenenergie zur Verfügung. Auch Fassaden und Balkons eignen sich zur Solarenergienutzung.
Auf Initiative der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wurde im Leipziger Doppelhaushalt 2021/22 ein Programm zur Förderung privater steckerfertiger (Balkon-)PV-Anlagen aufgelegt, um die Bürgerenergie in Leipzig zu stärken. Damit diese Solaroffensive nicht an bürokratischen Hürden scheitert, muss in Zusammenarbeit mit den Leipziger Stadtwerken und dem Netzbetreiber das Anmelden und Errichten einer steckerfertigen Erzeugungsanlage vereinfacht werden.

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Fuß- und Radweg östlich des Elsterflutbetts kurzfristig nutzbar machen und Potentiale einer Revitalisierung für den südlichen Auwald prüfen

Die Deichanlage entlang des östlichen Elsterflutbetts zwischen Schleußiger Weg und Brückenstraße wurde kürzlich seitens der Landestalsperrenverwaltung (LTV) entwidmet. Ihre Notwendigkeit für Hochwasserschutz ist damit nicht mehr gegeben. Aktuell ist der Weg auf dem östlichen Deich gesperrt, da es bei Stürmen wiederholt zu Astbrüchen gekommen ist und die Diskussionen zwischen Stadt und Freistaat über den künftigen Nutzen und die damit einhergehende Verkehrssicherung des Weges anhalten.

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