Leipzig als Bürgerstadt!

Rede von Katharina Krefft am 20. April 2023 zur "Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens zur Entwicklung des Areals Matthäikirchhof"

Es geht heute wieder um das städtebauliche Wettbewerbsverfahren zum Matthäikirchhof, nachdem wir vor 3 Jahren die Mittelzusage erhielten und in den Beteiligungsprozess gingen. Mit unserem Beschluß wird auf der Grundlage der Ergebnisse ein zweistufiges Verfahren ausgelobt. Sowohl die Bürgerbeteiligung als auch der Auslobungstext sind hervorragend geeignet, hier eine wirklich nationale Städtebauentwicklung von internationaler Qualität zu projektieren.

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Änderungsantrag zur Vorlage "Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens zur Entwicklung des Areals Matthäikirchhof"

Der Beschlussvorschlag wird in folgenden Punkten geändert:

  1. Der Stadtrat nimmt den aktuellen Projektstand im Entwicklungsvorhaben zur Neugestaltung des Gesamtareals Matthäikirchhof zur Kenntnis. Dieser schließt die Ergebnisse des umfassenden Beteiligungsprozesses (Anlage 2 - Matthäikirchhof-Code) sowie den Projektstand zum „Forum für Freiheit und Bürgerrechte/ Demokratiecampus“ [Arbeitstitel] (Anlage 4 –Entwurf Konzeptskizze) mit ein.

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Änderungsantrag zur Vorlage "Beteiligungsrat "Gemeinwohl in Leipzig" und Beschluss Projektsatzung"

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Neuer Punkt 2: Nach Abschluss des Beteiligungsrats "Gemeinwohl in Leipzig" wird aus den Empfehlungen der Teilnehmenden in Richtung Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft, koordiniert durch das Referat Demokratie, ein Empfehlungskatalog erstellt und durch die Vertretung des Beteiligungsrats in einer öffentlichen Sitzung des Stadtrates an den Oberbürgermeister und den Stadtrat übergeben.

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Anfrage: Politische Teilhabe und ehrenamtliches Engagement von Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderung sind nicht nur Empfänger*innen von Fürsorgeleistungen, viele bringen sich auch aktiv in die Gesellschaft ein. Aber wie? Welche Barrieren gibt es hierbei? Wie werden Menschen mit Behinderungen in ihrem Engagement unterstützt? Und haben sie eine Chance auf politische Teilhabe?

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Änderungsantrag: Touristischer Entwicklungsplan (TEP) der Stadt Leipzig

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

  1. Alle Maßnahmen, die durch Punkt 1 beschlossen werden, müssen den Umstand eines naturverträglichen Tourismus Rechnung tragen und dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Umweltsituation, insbesondere desÖkosystems Leipziger Auwaldführen.  
  2. Im Rahmen der nächsten Evaluation des TEP sollen Nachhaltigkeit und Klimawirkungen des Tourismus in Leipzig umfassend betrachtet werden. Daraus abgeleitet soll das TEP bis zum 3. Quartal 2025 grundlegend weiterentwickelt werden, um Leipzig als nachhaltige und klimaneutrale Städtedestination (Markenkern) zu positionieren.

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Antrag: Rathäuser in Stadtbezirken und Ortschaften für bürgerschaftliche Nutzung öffnen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche Räumlichkeiten städtischer Liegenschaften in Stadtbezirken und Ortschaften für eine Nutzung durch verschiedene zivilgesellschaftliche Aktivitäten sowie Hochzeiten geeignet sind und diese durch die Erweiterung des bestehenden Veranstaltungsdienstes für diese Zwecke zu öffnen. Dem Stadtrat ist bis zum IV. Quartal 2023 ein Umsetzungsvorschlag vorzulegen.

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Anfrage: Soziale Angebote neu aufsetzen

Mit Wegfall etwa der Hälfte der Arbeitsgelegenheiten (AGH) und Maßnahmen mit Mehraufwandsentschädigung werden in Leipzig gravierende Lücken im sozialen Angebot auftreten. Auch wenn die Förderung von AGH an das Kriterium der ‚Zusätzlichkeit‘ gebunden ist, wurden damit dennoch nötige und wünschenswerte Angebote geschaffen.

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Reichsbürger*innen in Waffen und strafbare Versammlungen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat zwei aktuelle Anfragen eingereicht, die sich zum einen mit der Reichsbürgerszene in Leipzig und deren Zugang zu Waffen und zum anderen mit Versammlungen in Leipzig auseinandersetzen, insbesondere dem Problem von nicht angemeldeten Versammlungen wie zuletzt in Stötteritz durch die, offenbar der AfD nahestehende Telegramgruppe ‚Stötteritz steht auf‘.

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Anfrage: Waffenscheine für Reichsbürger*innen?

Der Besitz einer Waffenbesitzkarte, die bei der Stadt beantragt werden kann, ist an besondere Voraussetzungen geknüpft, unter anderem an die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit (§§ 5, 6 WaffG). In mehreren Entscheidungen haben Verwaltungsgerichte noch einmal deutlich gemacht, dass sogenannten Reichsbürger*innen oder Selbstverwalter*innen die Zuverlässigkeit fehle. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Koblenz etwa (AZ 7B 11152/18 OVG) fehlt Personen, die die Geltung von in der Bundesrepublik geltenden Rechtsvorschriften in Abrede stellen, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Dies dürfte auch für Personen mit einer verfestigten neonazistischen Gesinnung gelten.

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Anfrage: Strafbare Versammlungen?

Durch die Stadt Leipzig wurde im vergangenen Jahr Anzeige gegen mehrere Personen gestellt, denen vorgeworfen wird, mittels nicht zuvor angemeldeter Versammlungen gegen einen Aufzug einer rechten Demonstration protestiert zu haben (01.08.2022). Im Anzeigedokument der Stadt wird dabei auch abwertend von sogenannten Rädelsführer*innen gesprochen, denen allerdings keine konkrete Tat zur Last gelegt wird.

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